Nach den Richtlinien der Bundesförderung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) bieten wir Energieberatungen für die Module nach der DIN EN 16247 und nach der DIN V 18599 für kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbände, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Nicht-KMU mit Sitz in Deutschland an.
Dabei ermitteln wir mögliche Energieeinsparungen und Energieeffizienzsteigerungen, erstellen Konzepte, Sanierungsfahrpläne und konkrete Handlungsempfehlungen. Wir geben Hinweise auf Förderangebote und begleiten fachtechnisch die Umsetzung.

Allen Unternehmen die kein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) sind, schreibt das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) verpflichtend vor, dass ein Energieaudit nach der DIN EN 16247 durchzuführen und mindestens alle vier Jahre dies zu wiederholen ist. Alternativ zum Energieaudit ist die Einführung von einem Energiemanagementsystem nach DIN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS nachzuweisen.
Wir bieten den betroffenen Unternehmen, als zugelassene Energieauditoren, die Durchführung eines Energieaudits an.

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme